Öffentliche Einrichtung nach Wikipedia:
Unter einer öffentlichen Einrichtung versteht man eine Einrichtung, die von
Kommunen für das Interesse der Allgemeinheit, oftmals die Daseinsvorsorge,
bereit gestellt wird. Jeder Bürger hat ein Recht, von diesen Einrichtungen
Gebrauch zu machen, jedoch steht es im Entscheidungsbereich der Kommune, welche
öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, jedenfalls dann, wenn
es nicht in ihren Pflichtaufgabenbereich fällt (siehe dazu kommunale
Aufgabenstruktur).
Die zur Leistungsverwaltung zu rechnenden öffentlichen Unternehmen sind nicht
immer von den sich wirtschaftlich betätigenden kommunalen Unternehmen
abzugrenzen.
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Und so isset Ihm als wohlwollender Monarch daran gelegen, daß all Seine
Untertanen tagtäglich ein gutes Auskommen haben, sowohl untereinander, als auch
für sich selbst.
Kraft eigener Arroganz hob Er so manch königliche Stiftung aus der Taufe und
rief den ein oder anderen Wohltätigkeitsverein ins Leben. Auch an mildtätigen
Vereinen und Projekten fehlt es nicht.